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Beitragsgestaltung der Autoversicherung

von Alexander Engel am 01.08.2007

In der Beitragsgestaltung sind die Versicherungskonzerne recht frei. Doch bei einer genauen Betrachtung kann man deutliche Preisunterschiede bemerken.


 


Der Schadenfreiheitsrabatt addiert sich in jedem Falle noch zu dem zu zahlenden Beitrag der Kfz-Versicherung. Diesen kann man unterschiedlich nach Land um 70 Prozent in Deutschland über das so genannten Bonus – Malus – System regulieren. In Österreich beträgt er immerhin bis zu 50 Prozent. Im Gegensatz kann man jedoch auch um bis zu 245 Prozent in Deutschland und bis zu 200 Prozent in Österreich höher eingegliedert werden.


 


Berechnet wird dies aufgrund der statistischen Merkmale wie etwa der regionalklasse des Zulassungsortes und der Typklasse des KFZ.


 


Die Deregulierung auf dem Versicherungsmarkt führt zu einigen weiteren Prämienermittlungsmerkmalen. Abhängig ist die Einstufung hierbei von der jeweiligen Risikoeinschätzung des Fahrers und dessen Umfeld von der Versicherung. Die weichen Merkmale der Police kommen dort noch hinzu. Zu ihnen zählen die Punkte:


 


Jährliche Fahrleistung in Bezug auf die Möglichkeit von Saison-Kennzeichen


Beruf des Versicherungsnehmers


Ausstelldatum der Fahrerlaubnis des Halters, bzw. des Fahrers


Mögliche Einschränkungen auf bestimmte Fahrer in Bezug auf Alter und Fahrpraxis


Alter des Versicherungsnehmers, bzw. des Fahrers


Das Fahrzeugalter, Neuwert, bzw. Zeitwert des Fahrzeugs


 


Weitere Tarife seitens der Versicherung sind auf den Versicherungsnehmer genau abgestimmt. Sollten sich Änderungen der Merkmale ergeben empfiehlt es sich diese mit dem aktuellen Tarif zu vergleichen, da unter Umständen diese zu einer Verbesserung der Beiträge führen können. Die Überprüfung der Autoversicherung Vergleich sollte vor dem November erfolgen da zum Ende dieses Monats der vertrag gekündigt werden kann ohne Nennung von Gründen.


 


Es besteht die Pflicht etwaige Änderungen zu melden. Zwar besteht eine Leistungspflicht des Versicherers so dass jeder Schaden beglichen erden muss, aber kann die Versicherung Vertragsstrafen bis zu 100 Prozent der Normalprämie verhängen.

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