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Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen

von Florian Meier am 20.02.2008

Für viele Menschen deren Zähne sich in einem schlechten Zustand befinden, stehen früher oder später vor der Entscheidung eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da Sie mit hohen Zahnarztrechnungen konfrontiert sind. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung scheint oft der letzte oder auch einzige Weg zu sein, um ein großes finanzielles Loch zu vermeiden.


 


Aber in diesen Fällen ist Vorsicht angebracht. Der scheinbar logische Gedanke gerade mit sehr schlechten Zähnen noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um dann einen zusätzlichen Kostenträger zu haben, der die Lücken der gesetzlichen Krankenkasse schließt, birgt einige Tücken in sich.


 


Problematisch ist ein so ein „Last-Minute“ Abschluss nämlich immer dann, wenn der Zahnarzt bereits konkrete Behandlungen angeraten hat. In diesem Fall ist der Versicherungsfall aus Sicht des privaten Versicherungsunternehmens schon eingetreten. Also auch wenn die Zahnzusatzversicherung noch weit vor der Behandlung abgeschlossen wurde, wird sich die Versicherung weigern für bereits angeratene Behandlungen zu erstatten. Dabei reicht es aus, das der Zahnarzt nur von einer zukünftigen Behandlung gesprochen hat. Er muss noch nicht einmal einen Heil-Kostenplan für eine konkrete Behandlung angefertigt haben. 


Viele Versicherungsvermittler locken aber gerade Menschen die schon konkret mit einer teueren Behandlung konfrontiert sind zu einem schnellen Vertragsabschluss, obwohl eigentlich klar ist, dass die Versicherung nicht zahlen wird.


 


Gerade  für Menschen mit chronisch schlechten Zähnen, bei denen praktisch laufend neue Behandlungen anstehen, wäre der Abschluss einer Zahnarzt-Zusatzversicherung völlig sinnlos, da alle bestehenden Zahnschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen wären. Einzige Ausnahme sind sog. Zahnarzt-Angstpatienten die schon seit Jahren nicht mehr beim Zahnarzt waren (vgl. dazu Threads im Forum Zahnzusatzversicherung). In diesen Fällen kann der Zahnarzt auch keine Behandlung angeraten haben.


 


Der eventuell nahe liegende Gedanke im Versicherungsantrag falsche Angaben über angeratene oder laufende Behandlungen zu verschweigen, sollte sofort wieder verworfen werden. Falsche Angaben führen zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht für die Versicherung. Gerade bei größeren Zahnarzt-Rechnungen fragen die Versicherungen bei dem Haus-Zahnarzt nach dem bisherigen Behandlungsverlauf und angeratenen Behandlungen nach, und würden den Versicherungsschutz bei falschen Angaben sofort und ohne Erstattung kündigen.


 


Autor: Florian Meier, München fm @ mail – muenchen .de


 

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