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Das Konto mit eingebautem Pfändungsschutz

von volker hees am 11.03.2008

Ende des Jahres kommt das neue Konto, auf das viele Schuldner gewartet haben. Denn das Problem was auch, dass viele kein eignes Girokonto mehr bekommen haben, oder wenn dann wurde dort gepfändet und es musste mühseelig wieder "frei gemacht" werden. 

Die Bundesregierung will Inhaber von Girokonten besser vor Pfändungen schützen. Auf Antrag müssen Banken künftig auf einem Konto mindestens 985,15 Euro freistellen, die für den Gläubiger automatisch gesperrt bleiben. (Die Pfändungsfreigrenzen können Sie hier einsehen)Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor.

Jedem Schuldner soll so ohne das bisher notwendige gerichtliche Verfahren so viel übrig bleiben, dass er seinen „existenziellen Lebensbedarf“ weiter decken kann.

Die Summe von 985,15 Euro entspricht der Freigrenze bei der Pfändung von Arbeitsentgelt. Eine Sperrung des Kontos unterbleibt, Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen können also bis zur Pfändungsgrenze weiterlaufen.

Einrichtung kostenlos
Ministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, die Einrichtung eines so genannten „P-Kontos“ soll für jeden Kunden kostenlos sein. Pro Bank kann nur ein Konto vor übermäßiger Pfändung geschützt werden. Hat der Inhaber gesetzliche Unterhaltspflichten, erhöht sich sein Basisfreibetrag von 985 Euro um 370 Euro für die erste unterhaltspflichtige Person und um je 206 Euro für jede weitere Person.

Auf die Art der Einkünfte kommt es für den Pfändungsschutz nicht an,
erfasst werden also auch Einkünfte Selbstständiger und Geldgeschenke Dritter.

Nach geltendem Recht führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass es vollständig blockiert ist. (Hier wird Ihnen bei evtl.Pfändungen geholfen) Die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Daueraufträge für Miete, Energiekosten und Versicherungen können dann nicht mehr abgewickelt werden. Und um überhaupt Pfändungsschutz zu erhalten, braucht der Inhaber eine gerichtliche Entscheidung.

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