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Für Mietobjekte Vorteile des Festdarlehens nutzten

von Tina Wagner am 11.10.2009
Häuslebauer oder die die es werden wollen, haben durch die Finanzkrise jetzt die besten Chancen. Das mag sich wie ein Widerspruch anhören, ist aber tatsächlich ernst gemeint. Alle diejenigen, die trotz schlechter Wirtschaftslage einen relativ sicheren Job und damit regelmäßiges Einkommen haben, sollten jetzt die Möglichkeit beim Schopfe packen. Denn die Bauzinsen befinden sich unter fünf Prozent und wer Verhandlungsgeschick beweist, kann sogar noch mehr sparen. Ob als Eigenheim oder als Mietobjekt, die Zinsen zur Realisierung des Bauvorhabens sind im Keller. Mit dem Festdarlehen hat man nicht nur steuerliche Vorteile, sondern man kann, wenn man clever investiert, auch noch Gewinne realisieren. So zahlt man während der Kreditlaufzeit nur die Bau-Zinsen an die Bank und den fälligen Tilgungsanteil legt man an. Als Tilgungsträger kann man einen sicheren Bausparvertrag nehmen oder, wer an seinen Profit denkt, ein risikoreicheren Investmentfonds mit hoher Rendite. Am Ende der Laufzeit wird dann mit diesem die Schulden beglichen und eventuell bleibt noch einen Restbetrag als Gewinn übrig. Allerdings geht man damit ein gewisses Risiko ein, denn es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Fonds Verluste einfährt und so am Ende eventuell nicht ausreicht, um die Schulden zu tilgen. Dann steht dem Finanzierer noch eine teurer Anschlussfinanzierung ins Haus, es sei denn er hat das Geld so zur Verfügung. Die zu zahlenden Zinsen, sind sogenannte Schuldenzinsen und lassen sich steuerlich absetzten. Da man mit den meisten Banken auch eine Karenzzeit aushandeln kann, bis es zu den Zinszahlungen kommen muss, eignet sich das Festdarlehen insbesondere für Mietobjekte. So kann man für das Haus oder die Wohnung einen geeigneten Mieter finden und mit den Mieteinnahmen die Zinsen begleichen. Für Häuslebauer, die ihre Immobilie selbst wohnwirtschaftlich nutzten wollen, ist diese Variante eher ungeeignet, da die zu zahlenden Zinsen die erwirtschafteten Erträge des Tilgungsträgers übersteigen. Außerdem bleiben die Schuld im Laufe der Jahre bestehen und damit auch die Höhe der zu zahlenden Zinsen.
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