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Wer seinen Hausarzt besucht, der weiß, dass die Schulmediziner durchaus ihre Einschränkungen kennen, bei der Auswahl der Heilverfahren und Medikamente, die sich verschreiben dürfen. Die Krankenversicherungen setzen klare Grenzen, welche Möglichkeiten der Heilung als anerkannt gelten und welche man lieber dem Heilpkraktiker uns seiner Praxis überlassen mag. Dabei bleiben alt bekannte Wirkungen, die man schon über viele Jahrhunderte hinweg kannte und erfolgreich eingesetzt wurden oft außen vor. Gleichzeitig sind es die pharmazeutisch hochentwickelten und an Nebenwirkungen oft nicht armen Medikamente, die hingegen dem anerkannten Spektrum der Schulmedizin zugerechnet werden dürfen.