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Detektive auf Spurensuche: Betrüger haben keine Chance

von Chico Piccolini am 05.02.2013

Detektiv
© Thorben Wengert / PIXELIO
Nicht jeder Mensch lebt nach der Ansicht: Ehrlich währt am längsten. Täglich wird in vielen Bereichen belogen und betrogen was das Zeug hält. Vor allem mittelständische Unternehmen haben einer Studie zufolge häufig mit den unehrlichen Machenschaften von Mitarbeitern oder Konkurrenten zu kämpfen. Und nicht selten haben auch Mitarbeiter in gehobenen Positionen keine ganz so weiße Weste, wie man es annimmt. Beispiele hierfür gibt es mehr als genug. Der Buchhalter fälscht bereits seit einigen Jahren die Zahlen. Der Außendienstmitarbeiter rechnet fleißig seine 40-Stunden-Woche ab – obwohl er tatsächlich nur 12 Stunden unterwegs war. Und in der Produktion ist ein bestimmter Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen seltsamerweise immer zum Wochenende hin krank. Wenn dies der Fall ist, sollte ein Unternehmen sehr rasch handeln, um einen enormen unternehmerischen Schaden zu vermeiden.

Dabei gilt es allerdings, relativ sensibel mit Beschuldigungen umzugehen. Auch aus Gründen des Datenschutzes. Daher ist es immer ratsam, sich fachkundiger Hilfe anzuvertrauen, wie beispielsweise einer auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Detektei. Doch was ist denn nun eigentlich im Rahmen der Ermittlungen erlaubt und was nicht? Eine generelle Kontrolle aller Mitarbeiter eines Unternehmens darf auch durch eine professionelle Wirtschaftsdetektei nicht durchgeführt werden. Nur wenn ein begründeter Verdacht gegenüber einem bestimmten Mitarbeiter besteht, kann ermittelt werden. Und nur dann dürfen beispielsweise personenbezogene Daten der betreffenden Person herausgegeben werden. Die Wirtschaftsdetektei Lentz geht mit einer hohen Sensibilität an alle Aufträge heran. Denn ungewollte Schlagzeilen bezüglich eines Datenschutzmissbrauchs kann sich keiner der Auftraggeber leisten. Gezielte Observationen, die durch die bestens geschulten Mitarbeiter der Detektei durchgeführt wurden, haben bereits zur Aufklärung vieler begründeter und auch unbegründeter Verdächtigungen geführt. Wie zum Beispiel im Fall des Poliers aus München, der Trockenbaumaterialien aus dem Lager des Betriebs, in dem er angestellt war, zum privaten Ausbau eines Dachgeschosses verwendet hatte. Nach nur wenigen Tagen hatten die Detektive hieb- und stichfeste Beweise, um dem Mann die Straftat nachweisen zu können.

Weitere Informationen hier:
http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/

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Weitere Informationen:
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