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Verbraucherinsolvenzverfahren - Was heißt das für mich?

von Philipp Kramer am 25.11.2014

Als Schuldner, der sich zum ersten Mal in einer derartig misslichen Lebenslage befindet, ist es nicht einfach. Neben dem psychischen Druck prasseln eine Vielzahl unbekannte Fachbegriffe auf einen ein und vieles wirkt unverständlich. Um hier etwas Abhilfe schaffen zu können, werden auf unseren Webseiten nach und nach wichtige Fachbegriffe erklärt. Einer der grundlegendsten juristischen Begriffe in diesem Zusammenhang ist das "Insolvenzverfahren" und demzufolge wird dieses am Anfang erklärt. Denn jede Anmeldung zur Insolvenz kann immer ein sogennantes Insolvenzverfahren zur Folge haben.


Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Bei einem Insolvenzverfahren handelt es sich in Deutschland um ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung. Dieses Verfahren wird durch die sog. Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Ziele eines Insolvenzverfahrens sind neben der geordneten Abwicklung der Insolvenz darüber hinaus die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit. Bei Unternehmen erfolgt dies gewöhnlich durch eine Auflösung, bei natürlichen Personen durch eine Restschuldbefreiung. Schuldner müssen während der gesamten Dauer der Insolvenz ein hohes Maß an Durchhaltevermögen und Disziplin haben.


Wirtschaftlicher Neuanfang dank Verbraucherinsolvenzverfahren

Bei einem Insolvenzverfahren von Privatpersonen spricht man von einem sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahren. Durch ein solches Verfahren haben überschuldete Personen die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten. Denn im Zuge eines dreistufigen Verfahrens können Sie sich innerhalb von sechs bis acht Jahren schuldenfrei werden. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren muss beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden. Im Normalfall handelt es sich hierbei um das für Sie zuständige Amtsgericht. Sie müssen allerdings bereits insolvent sein oder aber eine Insolvenz direkt bevorstehen. Für Sie ist es von Nutzen, wenn Sie schon vor der Insolvenz eine Schuldnerberatungsstelle frequentieren. Denn diese kann Ihnen die für den Antrag des Insolvenzverfahrens erforderliche Bescheinigung ausstellen, dass eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist (Paragraph 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO). Am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens erfolgt die Verwertung des Vermögens des Schuldners, vorausgesetzt, dass noch welches vorhanden ist. Ist die Verwertung vorüber, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.


Schuldnerberatungen können helfen definitiv ratsam, sich sowohl vorab als auch im Verlauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine fachliche Beratung und Begleitung zu arrangieren. Denn für einen Laien ist es infolge der unzähligen gesetzlichen Klauseln und möglichen Stolpersteinen schwierig. Die Betreuung einer Schuldnerberatung empfiehlt sich deshalb in (nahezu) allen Fällen.

http://schuldnerberatung.center

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