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Die Krankenversicherung in der Schweiz

von Andreas Mettler am 18.02.2015

Wer für einen längeren Zeitraum in der Schweiz ansässig ist, der braucht zwingend eine Krankenversicherung. Bei der Auswahl der Krankenversicherung hat der Versicherte die freie Wahl zwischen den diversen Anbietern. Ein Vergleich bei www.optimaplus.ch hilft dabei, eine günstige und gute Versicherung zu finden. Dabei sollten nicht nur die Prämien eine Rolle spielen, sondern auch die Leistungen, die im Versicherungsumfang enthalten sind. Es gibt eine Grundversicherung, die bei sämtlichen Versicherungsanbietern gleich ist. Weitere Leistungen werden durch die entsprechenden Zusatzversicherungen abgedeckt. Die Grundversicherung bezieht sich auf krankheitsspezifische Leistungen, auf Unfälle und Mutterschaft. Die in der Krankenversicherung beinhaltete Versicherung für Unfälle tritt jedoch erst ein, wenn keine andere Unfallversicherung vorhanden ist.

Die Leistungen der Grundversicherung beziehen sich zudem nur auf den Kanton, in dem der Versicherte wohnt, es sei denn, es handelt sich um komplexe, medizinisch notwendige Eingriffe, die in einem anderen Kanton durchgeführt werden müssen. Bei Behandlungen, die nicht zur Grundversicherung gehören, muss der Versicherte durch die Ärzte darüber informiert werden.
Die Beitragshöhe bei der Grundversicherung hängt einerseits vom Alter der Versicherten ab, andererseits von ihrem Wohnort bzw. Kanton. Zudem richtet sich die Prämie nach dem evtl. erweiterten Zusatzpaket der Versicherung. Diese Zusatzversicherungen können grob in zwei Bereiche aufgeteilt werden, die ambulante Zusatzversicherung und die Spital-Zusatzversicherung. Um diese zu vergleichen, müssen die detaillierten Bedingungen berücksichtigt werden. Es lohnt sich also, genau hinzusehen. Nach dem Eintritt in die Versicherung ist eine monatliche Prämie zu zahlen. Für Menschen, die finanziell schlecht gestellt sind, gibt es unter Umständen Vergünstigungen. Um bei den Kosten zu sparen, kann der Selbstbehalt bei der Krankenversicherung erhöht werden. Hier übernimmt der Versicherte selbst einen gewissen Anteil der Behandlungskosten. Auch die Franchise gehört zu der Kostenbeteiligung des Versicherten. Sie beziffert den Betrag, bis zu dem die Versicherten die Behandlung selbst bezahlen bzw. ab dem die Krankenkassenleistungen beginnen. Weitere wissenswerte Details zum individuellen Versicherungsvertrag können mit der Krankenkasse direkt geklärt werden.

Weitere Informationen hier:
http://www.optimaplus.ch/


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