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Autoleasing

Der Begriff Leasing ist aus England (to lease: mieten, pachten) und bezeichnet die Überlassung zur Nutzung eines Objektes auf bestimmte Zeit gegen Geld. Eine besondere Art vom Leasing stellt das Autoleasing dar. PKW-Leasing ist steuerlich für Unternehmen sehr interessant, aber auch immer mehr nicht selbstständige entscheiden sich ihr Fahrzeug zu leasen statt es zu kaufen. Beim PKW-Leasing zahlt der Leasingkunde mit den Leasinggebühren lediglich die Nutzung der Autos. Es wird kein unnötiges Kapital verbraucht und der Leasingkunde bewahrt sich Rücklagen für andere Käufe. Bevor der Leasingkunde sich dann für einen Leasing-Vertrag entscheidet, sollte man sich erstmal Gedanken über die richtige Vertragsart machen.

Hierbei wird zwischen zwei Arten von Verträgen unterschieden. Auf der einen Seite gibt es den KM-Vertrag, bei dem der wesentliche Punkt ist, dass das Auto am Ende der Vertragslaufzeit an den Leasinggeber zurück geht. Nach der Rückgabe des Fahrzeuges werden mit dem Kunden nur die Mehr-Kilometer bzw. die Minder-KM verrechnet und die Beschädigungen, die außerhalb der normalen Nutzung liegen. Die zweite Variante ist der RW-Vertrag. Beim Restwertvertrag ist die Besonderheit, dass der Leasingnehmer das RW-Risiko zu tragen hat. Dies heisst, dass der kalkulierte Restwert für den Leasingnehmer bereits bei Abschluss des Vertrages verbindlich ist. Sollte nach dem Verkauf des Wagens am Vertragsende Differenzen entstehen, wird diese mit dem Leasingnehmer verrechnet. Geringere Erlöse gehen zu 100 Prozent zu Lasten des Kunden, an Mehrerlösen wird er zu 3/4 beteiligt. Für den Kunden ist es deswegen immens wichtig, sich beim Abschluss des Vertrages für die richtige Vertragsvariante zu entscheiden, damit es am Ende kein böses erwachen gibt.

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