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Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht Steuerberater
 
Das Gesetz zur Pflichtversicherung für Steuerberater gegen berufsspezifische Gefahren soll diese Berufsgruppe gegen vielfältige Risiken schützen. Für eine erste Schätzung Ihrer Risiken als Steuerberater werden in der Regel Auskünfte über die Anzahl der Berufsträger und Mitarbeiter, die Mandantenzahl und deren Aufteilung in private und gewerbliche Mandate und den Honorarumsatz erbeten. Um dann ein Urteil über die Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflicht des Steuerberaters fällen zu können, werden Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ermittelt. Diese können zum Beispiel in der Beratung von Unternehmen oder der wirtschaftlichen Beratung liegen. Zur weiteren Bewertung Ihres Haftungsrisikos sind die mandatsbezogenen Risikofaktoren relevant. Hier interessiert unter anderem die Frage einer eventuellen Spezialisierung des Steuerberaters auf bestimmte Branchen oder ob Existenzgründerberatungen vorgenommen werden. Zusatzrisiken können in der Finanzplanung, der Testamentsvollstreckung, der privaten Vermögensberatung oder Insolvenzverwaltung durch den Steuerberater aufgelistet werden. Das Versicherungsunternehmen wird in der Regel auch einen Blick auf Ihre Organisation werfen. Hier spielen unter anderem eine regelmäßige Zusammenarbeit mit Freiberuflern wie z.B. Unternehmensberatern und Notaren, sowie eine Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen eine Rolle.
Auch wenn das Gesetz eine Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR pro Versicherungsfall vorsieht für die Berufshaftpflicht, sollten Sie sich darüber informieren, ob diese Summe für die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit tatsächlich ausreicht. Als Steuerberater haften Sie, wenn bei der Ausübung Ihres Berufes dem Mandanten ein Vermögensschaden zugefügt wird. Selbst eine Fahrlässigkeit könnte also Ihre Existenz bedrohen.
 
 

Weitere Informationen hier:
http://www.versicherung-portal-1.de/betriebliche-versicherun...

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