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Lebensversicherung verkaufen – welche Gründe sprechen dafür?

von Matthias Wühle am 03.09.2015

Immer mehr Deutsche leben von der Grundsicherung. Frauen sind besonders davon betroffen, vor allem Alleinerziehende. Auch im Osten wird das Armutsrisiko zunehmen, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes Deutschland (VdK) voraus. Nicht nur Rentner, auch jüngere Erwachsene können von der Grundsicherung betroffen sein, die monatlich 758,- Euro brutto beträgt. Wer in Deutschland von weniger als 979,- Euro im Monat lebt, gilt nach EU-Richtlinien bereits als armutsgefährdet. Dies betrifft nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes 13 Millionen Bundesbürger, etwa 16% der Gesamtbevölkerung. Dieser Anteil ist seit Jahren relativ konstant. Armutsforscher Christian Arndt errechnete, dass das Armutsrisiko zwischen 1999 und 2005 in Deutschland stark zugenommen hat. Wer kurzfristig arbeitslos wird oder mit plötzlichen Ausgaben konfrontiert, muss einen Weg aus der Abwärtsspirale finden.

Es gibt diese Auswege. An die Lebensversicherung denken jedoch viele zunächst nicht, denn dabei handelt es sich um langfristige Verträge, die nur unter großen Verlusten vorzeitig gekündigt werden können. Die Verunsicherung unter den Verbrauchern ist groß. Bemerkenswert dabei: Schon seit letztem Jahr hat Google eine Verdoppelung der Sucheingabe "Lebensversicherung kündigen" verzeichnet. Damit hat diese Suchabfrage nach Angaben des Versicherungsmonitors einen neuen Rekordwert erreicht. Verbraucherverbände warnen jedoch immer wieder eindringlich vor der vorzeitigen Kündigung. Denn neben den hohen Stornokosten, die in diesen Fällen anfallen, verzichtet der Kündigende auch auf seine Ablaufleistung, die einen Teil der Rendite ausmacht. Als Alternative zur Kündigung sollte daher unbedingt zuerst der Verkauf auf dem Zweitmarkt in Betracht gezogen werden. Denn nur dort erhält der Versicherte von professionellen Policenankäufern ein paar Prozente über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Außerdem bleibt ein beitragsfreier Rest-Todesfallschutz erhalten. Marktführer Policen Direkt verzeichnet seit Beginn dieses Jahres einen Anstieg der zum Verkauf eingereichten Policen.

Versicherungsprofessor Hans-Peter Schwintowski fordert sogar ein Stornoverbot der Lebensversicherung. Stattdessen plädiert er auf eine Hinweispflicht, die Police auf dem Zweitmarkt verkaufen zu können, wie es in England bereits seit 2001 gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch in Deutschland bestehe schon seit etwa zehn Jahren ein funktionierender Zweitmarkt. Die Voraussetzungen wären dazu also vorhanden.

Besonders vor der Kündigung bei gleichzeitigem Neuabschluss einer Police warnen Verbraucherschützer immer wieder. Vor dem Landgericht München wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein Ehepaar, das mehrere Bauspar- und Lebensversicherungsverträge besaß, von einem betrügerischen Finanzberater wiederholt zur Kündigung und Neuabschluss der Verträge gedrängt wurde. Der Berater erhielt wegen gewerbsmäßigen Betrugs dreieinhalb Jahre Gefängnis. An das verlorene Geld kommen die Betroffenen dennoch nicht mehr heran. Die Bausparkassen und Versicherer verweigerten eine Entschädigungszahlung mit der Begründung, dass man wissen müsse, dass eine vorzeitige Kündigung zu Einbußen bei den Rückkaufswerten führe. Das Paar träfe somit eine Mitschuld. Verbraucher müssten nach Meinung der Richter wissen, dass im Kündigungsfall nur der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt wird. Dieser beinhaltet bereits hohe Abzüge für die Begleichung der Stornokosten. Verkauft man dagegen den Vertrag, lassen sich zwischen 3 und 15 Prozent mehr aus der aufgegebenen Versicherung herausholen – je nach Restlaufzeit und Volumen des Versicherungsvertrages. Das kaufende Unternehmen übernimmt den Vertrag und zahlt die monatlichen Raten bis zum Vertragsende weiter.

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