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Wissenswertes zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen die jeder besitzen sollte der berufstätig ist. Grund dafür ist, daß der Staat nur noch in bestimmten Fällen Leistungen bei Berufsunfähigkeit erbringt und somit auf die Selbstabsicherung der Berufstätigen setzt. Jedes Jahr wird eine Vielzahl von Menschen berufsunfähig und kann ihrer bis dato nachgegangen beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Nicht alle sind in einem solchen Fall durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert und werden dadurch häufig zu Hartz IV-Empfängern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt davor.

Der Versicherungsnehmer zahlt dafür regelmäßig Beträge in die Versicherung ein. Beim eintreten des Versicherungsfall springt dann die Versicherung ein und zahlt dem Versicherungsnehmer eine entsprechende Rente. Wie hoch diese Rente ausfällt hängt auch davon ab wie hoch die eingezahlten Beiträge waren. Beim Abschluß der Versicherung sollte man daher prüfen wieviel Geld man unbedingt benötigt in solch einem Falle und den Tarif auch entsprechend ansetzen. Wichtig ist auch, daß in den Versicherungsbedingungen keine sogenannte Verweisungsklausel enthalten ist. Diese sagt nämlich aus, daß der Versicherer von der Zahlung befreit ist, wenn der Versicherungsnehmer noch in einem anderen als dem bisherigen Beruf arbeiten könnte. Dies hatte zur Folge, daß viele Versicherer auf die Klausel verwiesen und dann halt der Meinung waren der ehemalige Pilot der eine Hand verloren hat, könne ja immer noch irgendwo als Pförtner arbeiten und mit der anderen Hand den Knopf betätigen der die Schranke öffnet oder schließt. In den meisten der heute angebotenen Tarife ist diese Verweisungsklausel zwar nicht mehr enthalten, dennoch sollte man sich die Versicherungsbedingungen vor Unterzeichnung des Antrages genau durchlesen.

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