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Anwalt

Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften steigt nicht nur in Frankfurt am Main zusehends an. Immer mehr Paare entschließen sich dazu, gemeinsam ohne Trauschein zu leben. So tauchen immer häufiger Anfragen in Kanzleien im Zusammenhang mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf. Zum einen sind es die alltäglichen Fragen nach Eigentumsverhältnissen oder vertraglichen Regelungen, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft betreffend, zum anderen kommt es aber in der Praxis von Anwälten, die auf dem Gebiet des Familienrecht tätig sind immer häufiger zu Fragstellungen, die vor nicht allzu langer Zeit ausschließlich der Lebensgemeinschaft der Ehe vorbehalten waren. Hierzu zählen beispielsweise Fragen aus dem Bereich des Unterhaltsrechts und des Sorgerechts. Generell können Anwälte, die auf dem Gebiet des Familienrechts tätig sind feststellen, dass der Klärungsbedarf ganz besonders groß ist, sobald Kinder in eine nichteheliche Lebensgemeinschaft geboren wurden.

Bereits auf dem Deutschen Juristentag 1988 wurde sich mit der Frage beschäftigt, ob es einer gesetzlichen Regelung für nichteheliche Lebensgemeinschaften bedarf. Damals wurde eine Gesamtregelung jedoch noch nicht für notwendig erachtet. Seither hat sich kaum etwas getan, was die gesetzliche Regelung für nichteheliche Lebensgemeinschaften anbelangt; ausgenommen die Normen über die gemeinsame Elternschaft sowie punktuellen Regelungen im Mietrecht und Sozialrecht. Letztlich besteht im Zusammenhang mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften keine Rechtssicherheit, was es auch dem Anwalt im Familienrecht teilweise erschwert, Paare ohne Trauschein in einer Beratung umfassend zu informieren. Daher nehmen auch Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich immer mehr zu. Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften steigt weiterhin kontinuierlich an. Der typische Fall, den man häufig auch in Frankfurt am Main beobachten kann, ist, dass beide Partner unter 35 Jahren alt sind, voll berufstätig oder in der Ausbildung sowie ledig und kinderlos sind. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft stellt in dieser Phase kein Konkurrenzmodell zur Ehe dar, sondern vielmehr eine vorgeschaltete Lebensform. So nehmen es auch viele Kanzleien wahr, die im Familienrecht tätig sind. Aus Sicht von einem Anwalt macht es immer weniger Sinn, Ehen und nichteheliche Lebensgemeinschaften als Gegensätze zu begreifen, die einer unterschiedlichen rechtlichen Behandlung bedürfen. Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft erfüllen ähnliche Aufgaben und sind nach außen oftmals nicht zu unterscheiden. Für einen Anwalt, der im Familienrecht tätig ist drängt sich daher die Frage auf, wie reale Probleme in diesem Bereich gelöst werden können.

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