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Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Vieles kann passieren. Eine rote Ampel wurde übersehen und überfahren, ein lustige Feier mit etwas Alkohol und anschließender Autofahrt nach Hause und anschließender Polizeikontrolle, aber auch ein Betrug aus finanzieller Not und schon erhält man Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. In dieser schweren Zeit stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite und berate Sie umfassend und kompetent um weiteren Schaden von Ihnen abzuwenden. Die Ermittlungsbehörden werden Sie oftmals auffordern Angaben zur Sache zu machen. Mein wichtigster Rat daher an Sie: Schweigen Sie und machen Sie keine Angaben! Erst nach Akteneinsicht durch einen Anwalt kann geklärt werden wie und ob Sie sich einlassen sollten. In jedem Fall sollten Sie den Rat eines Strafverteidigers einholen, der das weitere Vorgehen mit Ihnen bespricht. Besuchen Sie mich in meiner Kanzlei in Berlin Moabit oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit mir auf. Ich nehme bundesweit Mandate an. Als Anwalt für Strafrecht arbeite ich schwerpunktmäßig in Folgenden Bereichen: Allgemeines Strafrecht und Strafprozessrecht, Berufung und Revisionen, Nebenklagevertretung (anwaltliche Vertretung bei Opferinteressen), Sexualdelikte, Zeugenbeistand, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht (insbes. Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Entzug der Fahrerlaubnis), Ordnungswidrigkeiten (insbes. Fahrverbot und Bußgeldverfahren).

Als Strafverteidiger in Moabit mit dortigem Kanzleisitz, ist eine direkte Korrespondenz zu Richtern und der Staatsanwaltschaft gegeben. Somit können die Rechte des Beschuldigten schnell und effektiv wahrgenommen werden um im anschließenden Ermittlungsverfahren die richtige Vorgehensweise zu beschließen. Die Polizei ist Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft und ermittelt bei einem sogenannten Anfangverdacht einer Straftat. In diesem Ermittlungs¬verfahren erhält der Beschuldigte die Gelegenheit, sich vor Anklageerhebung zur Sache zu äußern.
Ich werde der Polizei als Ihr Anwalt mitteilen, dass Sie sich nicht zur Sache äußern werden und dass die Ermittlungs¬akte an die Staatsanwaltschaft gesandt wird.
Als Strafverteidiger erhalte ich von der Staatsanwaltschaft die Ermitt¬lungs¬akte und damit Akteneinsicht.
Jetzt kann ich Ihnen als Strafverteidiger mitteilen, was Ihnen genau vorgeworfen wird und wie man dagegen am besten vorgeht. Nur durch diese Weichenstellung gleich zu Beginn des Verfahrens kann der Anwalt erfolgreich für Sie tätig werden.

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