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Ab 2009 kommt der neue Basistarif der privaten Krankenversicherungen

von Andreas Mettler am 17.05.2008

Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde auch die Private Krankenversicherung reformiert. Konkret bedeutet dieses, dass der so genannte Standardtarif, ein in den Leistungen und Beiträgen an der gesetzlichen Krankenkasse angeglichener einheitlicher Tarif, in den ein Versicherter mit der Vollendung des 55. Lebensjahres wechseln kann, sofern sein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist und der Versicherte seit mindestens 10 Jahren in der PKV versichert war, in den neuen Basistarif überführt wird. Der Beitrag ist dabei auf den durchschnittlichen Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherer begrenzt. Auch dürfen im Basistarif keine Versicherten auf Grund von Krankheiten von der Versicherung ausgeschlossen werden, anders als in den regulären Tarifen der PKV, wo sehr wohl eine erfolgreiche Gesundheitsprüfung als Basis für das Versicherungsverhältnis vorgeschrieben ist und vom Interessenten durchgeführt werden muss. Abstufungen und Unterschiede in den Versicherungsprämien dürfen nur nach Alter und Geschlecht berechnet werden, ein Vorgehen, das in den gesetzlichen Kassen nicht zur Anwendung kommt. Der Wechsel in den Basistarif kann sich ein Versicherter nach der Reform gründlich überlegen, der Gesetzgeber räumt dem Wechselinteressierten einen Bedenkzeitraum von maximal sechs Monaten ein, in der der Wechsel auch zu einem anderen als dem bisherigen Anbieter der Krankenversicherung möglich ist. Nach Verstreichen der sechs Monate ist ein Wechsel nur noch in der eigenen PKV zu empfehlen, weil die neuen Tarife ab 01.01.09 ca. 10% bis 20% teurer werden. Dieses ist insofern von Bedeutung, als dass die in der Vergangenheit eingezahlten Anteile der Versicherungsprämien als Rückstellungen vom Versicherer verwendet werden und bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Frist nur in den Basistarif des neuen Versicherers mitgenommen werden können.

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