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Moderne Bürozeiten

von Andreas Mettler am 16.12.2008

In der Buchführung und Buchhaltung sind lange keine wirklichen Innovationen mehr zu verzeichnen gewesen. Die T-Konten sind bereits Jahrhunderte alt, auch der der Kontenrahmen ist bereits seit Jahrzehnten in den bestehenden Ausführungen als IKR und GKR stabil positioniert, so dass weitere Schritte konsequenterweise nur über eine technologische Erweiterung durch die Abbildung von Buchführungsprozessen in der IT gegangen werden konnte. Doch auch diese sind bereits viele Jahre auf dem Markt und in ihren Grundzügen unverändert, was einerseits für die Stabilität der Prozesse spricht und dafür, dass offenbar ein gewisser Standard gefunden wurde, der die Anforderungen an Kreditoren und Debitoren und den Fiskus abbildet. Andererseits ist Stillstand selten Fortschritt, denn wo der Mensch tätig wird, entstehen fast zwangsläufig auch Fehler, und so ist eine höhere Automatisierung sinnvoll und wünschenswert, um die Fehler zu minimieren und den Durchlauf abzusichern. Die Elektronische Rechnung ist da ein relativ neuer Geschäftsprozess, den immer mehr Unternehmen für sich nutzen, stellt dieser doch eine logische und konsequente Weiterentwicklung der elektronischen Unterstützung durch ERP und FiBu-Software dar. Hierbei werden die Rechnungsdaten nicht mehr als Papier auf dem Postweg, sondern per EDI, also per Datenfernübertragung als Datensatz versendet, beim Empfänger mit einer geeigneten Software empfangen und aufbereitet und somit die manuellen Eingriffe reduziert, die Fehler und Zeitverzögerungen zur Folge haben konnten. Eine Qualifizierte Digitale Signatur ist dabei die notwendige Voraussetzung, um die e-Rechnungen auch fiskalisch gültig zu machen und dem Empfänger die notwendige Sicherheit zu geben, dass der Datensatz tatsächlich vom ausgewiesenen Sender stammt und nicht auf dem Weg durch die Datenleitung von einem Dritten manipuliert wurde. Hierdurch ist sowohl dem Sicherheitsbedürfnis von Sender und Empfänger Rechnung getragen, als auch den fiskalischen Anforderungen, die für die automatische Verbuchung der Vorsteuer gestellt werden. Zudem trägt die qualifizierte digitale Signatur dazu bei, das notwendige Vertrauen in dieses neue System zu stärken und so dessen Verbreitung zu fördern.

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