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Die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen der Basisrente

Die 2005 am Markt eingeführte Basisrente soll ähnlich wie die Riester Rente mit staatlicher Hilfe dafür sorgen, dass die Versorgungslücke im Rentenalter geschlossen werden kann. Denn die gesetzliche Rentenversicherung ist durch den demographischen Wandel leider nicht mehr in der Lage eine ausreichende finanzielle Absicherung zu leisten. Dadurch entsteht eine doch erhebliche Versorgungslücke zwischen dem letzen Nettoeinkommen und der ersten Rentenzahlung. Wer also im Rentenalter auf die gewohnten Annehmlichkeiten des täglichen Lebens nicht verzichten möchte, der sollte frühzeitig mit dem Aufbau einer eigenen privaten Altersvorsorge beginnen. Die Basisrente und die Riester Rente bieten hier optimale Vorraussetzungen.
Neben der Altersvorsorge, die für viele junge Menschen noch sehr weit in der Zukunft liegt, sollte man auch die Absicherung der eigenen Arbeitskraft nicht vergessen. Denn was bringt die beste Zukunftsplanung, wenn man durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Dieses Risiko kann man mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Und auch im Rahmen der gesetzlich geförderten Basisrente ist dies jederzeit möglich. Man kann dann sogar die Beiträge, die für die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgewendet werden steuerlich absetzen. Man muss hierzu nur beachten, dass die Beiträge für die Altersvorsorge im Vordergrund stehen. Derzeit ist es vollkommen ausreichend, wenn mindestens 51% für die Basisrente und damit für die eigene Altersvorsorge aufgewendet werden und maximal 49% auf den Berufsunfähigkeitsschutz entfallen. Hält man diese Werte ein, so kann man den gesamten Beitrag in der persönlichen Steuererklärung geltend machen.
Und bei gut verdienenden Arbeitnehmern bzw. Selbständigen kann es dann zu erheblichen Steuerrückerstattungen kommen, wie man an dem folgenden Beispiel gut erkennen kann.
Denn wenn ein Arbeitnehmer 10.000 Euro in eine Rürup- bzw. Basisrente investiert, kann er im Jahr 2009 davon 68% der Beiträge steuerlich geltend machen. Diese wären dann immerhin 6.800 Euro. (Dieser Wert steigt bis zum Jahr 2025 schrittweise auf 100% an.) Bei einem persönlichen Steuersatz von 40% würde so eine Steuerrückerstattung von 2.720 Euro erfolgen.  Der Arbeitnehmer würde also 10.000 Euro investieren, müsste netto jedoch nur 7.280 Euro selbst aufwenden. Denn Rest würde das Finanzamt beisteuern.

Weitere Informationen hier:
http://www.ruerup-rente-infoportal.de/

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