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Handyvertrag ohne Mindestumsatz

Zum Anfang, zum besseren Verständnis, erst einmal die Erklärung für den Begriff Mindestumsatz:

Der Kunde muss monatlich einen fest gelegten Umsatz erreichen, dies normalerweise durch entsprechend viele verbrauchte Gesprächsminuten. Der vereinbarte Mindestumsatz ist auch dann zu bezahlen, wenn diese Anzahl an Gesprächseinheiten nicht verbraucht wurde. Neben der meist ebenfalls fälligen Grundgebühr, muss der Kunde diesen Mindestbetrag, der im vereinbarten Mindestumsatz mit enthalten ist, dem Vertragspartner bezahlen.

Der nicht ausgenutzte Mindestumsatz, also letztendlich nicht verbrauchte Gesprächsminuten, können nicht in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen werden. Dass der Mindestumsatz ausschließlich mit Sprachtelefonie erzielt werden muss, ist eine weitere im Mobilfunkbereich gängige Regelung. Somit werden auch nicht der Versand von SMS und ähnliches mit diesem Mindestumsatz verrechnet, sondern sind getrennt zu zahlen.

Bei diesen Verträgen mit monatlichem Mindestumsatz werden nur die fixen Kosten von der Grundgebühr auf den fest gelegten Mindestumsatz verschoben. Dem Kunden werden solche Angebote als ein günstiger monatlicher festen Preis offeriert.

Wenn ein Handyvertrag eine festgelegte Zahl von Minuten im Monat zum festen Preis anbietet, handelt es sich dabei um eine Art von Vertrag mit Mindestumsatz. Eine andere Benennung dafür ist der Minuten-Tarif. Hier verfallen ebenfalls am Monatsende die nicht genutzten Minuten, wie bei einem Handyvertrag mit Mindestumsatz. Auch beim Minuten-Tarif werden beispielsweise SMS, Sonder-Rufnummern oder Mehrwert-Dienste nicht mit den gekauften Minuten verrechnet, sondern müssen extra bezahlt werden.

Man muss sein eigenes Telefonverhalten gut kennen, um mit einem der Mobilfunktarife, die einen Mindestumsatz beinhalten haben, günstig telefonieren zu können. Vor allem ist noch sehr wichtig, dass man eine jeden Monat ziemlich identische Gesprächsdauer benötigt. Jede weitere Gesprächseinheit, bei Überschreitung des Mindestumsatzes oder der fest gelegten Minuten beim Minutentarif, wird meist teuer mit den üblichen Standard-Mobilfunktarifen verrechnet.

Die Handyverträge, die eine monatliche Grundgebühr und einen vertraglich bestimmten Zeittarif, also einen Minutentarif beinhalten, haben im Regelfall keinen Mindestumsatz vorgeschrieben. Eine Berechnung jeder einzelnen Minute oder Sekunde, je nach vereinbartem Abrechnungstakt, erfolgt in einem derartigen Mobilfunkvertrag zum festgelegten Tarif. Damit fallen, wenn Sie in einem Monat gar nicht telefonieren, außer der vertraglich festgelegten Grundgebühr, keinerlei andere Kosten an. Es ist vollkommen egal, wie lange Sie monatlich telefonieren, jede telefonierte Minute ist immer gleich teuer.

Unter Zugrundelegung dieser Fakten sind letztendlich auch alle Prepaidkarten generell Handyverträge ohne Fixkosten. Beim Prepaid-Tarif ist zwar erforderlich, mit dem Auffüllen des Prepaid-Kontos einen vorgeschriebenen Umsatz festzulegen, doch ist hierbei keine zeitliche Befristung zum Verbrauch dieses Guthabenkontos vorgegeben, wie es normalerweise bei Mindestumsatz und Minutentarif gilt. In welchem Zeitraum man dieses Guthaben-Konto abtelefoniert ist also keiner zeitlichen Vereinbarung eines Vertrags unterworfen. Das Gesprächsguthaben bleibt bestehen, auch wenn Sie viele Monate lang nicht telefonieren. Selbst wenn man gar nicht telefoniert, entstehen keine monatlichen Kosten, wie zum Beispiel eine monatliche Grundgebühr.

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