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Im Ausland ausreichend versichert

Wer auf Reisen geht, verzichtet meist nur ungern auf die Annehmlichkeiten eines Leihwagens am Urlaubsort, um die gewohnte Flexibilität bei Ausflügen und Erkundungen in Orte abseits der eigenen Hotelanlage auch im Urlaub zu erfahren. Jedoch ist es dringend angeraten, seine Kfz Versicherung auch dahingehend zu prüfen, ob eine so genannte „Mallorca-Klausel“ integriert ist, die die Schadensdeckungssumme der Police bei selbstverschuldeten Unfällen im europäischen Ausland regelt. Denn anders als in Deutschland, wo Absicherungen von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und mindestens 500.000 Euro für Sachschäden pro Unfall abgesichert werden, in einigen Tarifen auch deutlich höhere Beträge, sind die gesetzlichen Mindestversicherungssummen deutlich geringer ausgelegt, und diese werden von den Verleihern der Fahrzeuge auch oft nur versichert, um die Kosten für die Autoversicherung gering zu halten.

Verursacht dann der Urlauber im guten Glauben, den selben Versicherungsschutz wie in Deutschland mit dem Leihwagen erworben zu haben, einen Unfall, so können die ungedeckten Schadenssummen die Urlaubskasse schwer belasten oder auch eine finanzielle Katastrophe bedeuten, wenn Personen zu Schaden kommen. Der Blick in die eigene Police lohnt sich also, und nötigenfalls sollte eine zusätzliche Versicherung für den Urlaubsort abgeschlossen werden, die die gleichen Deckungssummen bietet wie man es in Deutschland gesetzlich fixiert hat. Übrigens gilt die „Mallorca-Klausel“ nicht nur auf der Kanareninsel, sondern in Europa. Wer weiter in der Welt unterwegs ist, kommt um eine „Traveller-Police“ nicht herum, die weltweiten Versicherungsschutz bietet und den Differenzbetrag eines eventuellen Schadens im Ausland übernimmt, also den Teil, den die ausländische Versicherung nicht abdeckt.

Weitere Informationen hier:
http://www.kfz-versicherung-experte.de/

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