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Der Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung

Mit dem Gesundheitsreformgesetz, welches am 01. April 2007 in Kraft getreten ist, gibt es nun die Möglichkeit innerhalb der Privaten Krankenversicherungen zu wechseln, unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Bislang war dies nicht möglich und deshalb hat sich ein Wechsel von einer PKV in eine andere PKV nicht gelohnt. Denn in jedem neuen Vertrag werden mit Anbeginn ein Teil des Beitrags als Sparanteil in Form einer Altersrückstellung gebildet. D.h. je länger der Versicherungsvertrag läuft, um so höher sind die daraus gebildeten Rücklagen. Ein bisheriger Wechsel von einer Privaten Krankenversicherungen zu einer neuen Gesellschaft hatte bisher zur Folge, daß die bisher angesammelte Altersrückstellung bei der alten Gesellschaft verblieb und der Versicherungsnehmer bei der neuen Gesellschaft mit seinem aktuellen Eintrittsalter wieder von vorne anfangen mußte.

D.h. der Beitrag war i.d.R. nicht günstiger, als in der alten Gesellschaft. Durch das Gesundheitsreformgesetz 2007 können Bestandskunden befristet ab dem 01.01.2009 bis zum 30.06.2009 innerhalb der PKV-Gesellschaften wechseln, dürfen aber nicht die volle angesammelte Alterungsrückstellung mitnehmen, sondern nur die Altersrückstellung in Höhe des Basistarifs. Für Neubaschlüsse ab dem 01.01.2009, die später die Private Krankenversicherung wechseln wollen, können dies unter voller Mitnahme der angesammelten Alterungsrückstellung, d.h. ein Wechsel kann sich hier lohnen. Zu berücksichtigen bei einem Wechsel ist immer, daß eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich wird, wenn also zwischenzeitlich Krankheiten aufgetreten sind, gerade aktuelle Behandlungen vorliegen, oder Behandlungen in der Zukunft konkret beabsichtigt sind, so muß dies bei der neuen Versicherung im Antragsformular angegeben werden und kann zu höheren Beiträgen b.z.w. Risikozuschlägen führen. Zu berücksichtigen sind die Kündigungsfristen der alten Gesellschaft, die bei einer Beitragserhöhung außerordentlich möglich ist, sonst bei den meisten Gesellschaften zum Ende des Jahres mit einer 3 monatigen Frist. Autor: Ulrich Lindemanninfo [ ät ] pkv-krankenkassen-vergleich.de

Weitere Informationen hier:
http://www.pkv-krankenkassen-vergleich.de/

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