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Die Allgemeine Grundausbildung im Grundwehrdienst

Jeder einberufene Soldat muss bei der Bundeswehr zunächst die Allgemeine Grundausbildung, kurz AGA, durchlaufen und somit die Grundlagen für den Wehrdienst bzw. die spätere Verwendung legen. Die AGA dauert in der Regel drei Monate, kann aber auch auf zwei Monate verkürzt werden. Der Grundwehrdienst dauert neun Monate, kann für FWDLer aber auf bis zu 23 Monate verlängert werden. Darüber hinaus gibt es den Status als Soldaten auf Zeit (SaZ). In der Grundausbildung lernt der Rekrut alles, was er zum Überleben im Gefecht braucht. Darunter beispielsweise eine Schieß- und Gefechtsausbildung, ABC-Ausbildung, Sanausbildung und Wachausbildung.

Dabei erlernt er auch den Umgang mit der Gruppe. Nach den drei Monaten schließt sich eine DPA (Dienstpostenausbildung) oder SGA (Spezialgrundausbildung) an. In der Stammeinheit werden dann in vier Wochen alle notwendigen Handgriffe gelernt und abschließend geprüft. Diese Tätigkeit soll der Soldat später immer noch ausführen können. An die Dienstpostenausbildung schließt sich für Grundwehrdienstleistende die Vollausbildung an. Heut zu Tage muss aber nicht mehr jeder auch den Wehrdienst wirklich leisten. Viele verweigern und leisten Wehrersatzdienst, wie zum Beispiel den Zivildienst. Dieser dauert, genau wie der Grundwehrdienst, neun Monate. Die Bezahlung entspricht den Wehrsold-Verordnungen. Die Musterung durchlaufen dabei alle Wehrpflichtigen. Dort wird die Verwendung festgestellt. Dabei gibt es nicht nur einen medizinischen Rundum-Check, sondern auch einen Computertest. Die SPD hat zuletzt die Diskussion der freiwilligen Wehrpflicht entzündet. Bei dieser sollen nur noch Wehrpflichtige Dienst leisten, die sich freiwillig dazu melden. Sollte das Kontingent nicht ausreichen, müssen auch normale Wehrpflichtige ran.

Weitere Informationen hier:
http://www.aga-macht-gaga.de/

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